AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma inVENTer GmbH für Online-Verträge mit Verbrauchern (Stand 2020)

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVLB“) der Firma inVENTer GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ oder „inVENTer“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, d.h. natürlichen Personen, welche im Hinblick auf den Erwerb der Ware überwiegend weder in Ausübung ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunde“). Die AVLB gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren über den Online-Shop des Verkäufers (nachfolgend „Online-Shop“ genannt).

  2. Angebot, Vertragsschluss, Eigenschaften, Beratung

    2.1 Der Kaufvertrag kommt mit inVENTer zustande.
    2.2 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Warenbestellung.
    2.3 Der Kunde kann aus dem Online-Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln.
    2.4 Über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen, ändern oder stornieren. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Setzen des Häkchens „Ich habe die AGB inklusive Widerrufsbelehrung sowie die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Die an inVENTer gerichtete Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
    2.5 inVENTer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei inVENTer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die inVENTer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail („Auftragsbestätigung“) versandt wird oder durch den Versand der Waren an den Kunden. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Waren, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung) dem Kunden von inVENTer auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
    2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
    2.7 Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten ist nur eine Leistungsbeschreibung und keine Darstellung von dem Verkäufer geschuldeter Eigenschaften.
    2.8 Auskünfte und Beratung hinsichtlich der Produkte des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung des Verkäufers. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über Produkte, insbesondere die in Angeboten und Druckschriften des Verkäufers enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstigen technischen Angaben sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte.

  3. Lieferung und Warenverfügbarkeit

    3.1 Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und zumindest in Textform vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemüht sich der Verkäufer, diese nach besten Kräften einzuhalten.
    3.2 Verbindliche Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf).
    3.3 Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt inVENTer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht inVENTer von einer Auftragsbestätigung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande
    3.4 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Versand- und Lieferkosten werden im Rahmen der Bestellung ausgewiesen und sind im Übrigen im Shop einsehbar.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen

    4.1 Alle Preise, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    4.2 Der Kunde kann im Online-Shop mittels SEPA Lastschrift, Kreditkarte, paypal oder per SOFORT bezahlen.

  5. Eigentumsvorbehalt
    5.1 inVENTer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
    5.2 Der Kunde hat inVENTer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu unterrichten. Der Käufer hat inVENTer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

  6. Lieferbeschränkungen

    Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: inVENTer liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland oder Österreich haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können.

  7. Gewährleistung

    7.1 Generell gilt, dass soweit Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert werden, möglichst eine unverzügliche Reklamation beim Zusteller erfolgen soll. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon jedoch in jedem Fall unberührt.
    7.2 inVENTer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen (Gewährleistungs-) Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von inVENTer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
    7.3 Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden gelten die in der nachfolgendem Ziffer 8 festgelegten Grenzen (Haftungsausschluss und -begrenzung).

  8. Haftung

    8.1 inVENTer haftet nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund -, und/oder bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen.
    8.2 Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht
    - für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

    - für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf;
    - im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
    - im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
    - soweit der Verkäufer die Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat;
    - bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
    8.3 Im Falle dass dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 8.2, dort 1., 3., 4., 5. und 6 Spiegelstrich vorliegt, haftet der Verkäufer auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
    8.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
    8.5 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern des Verkäufers.
    8.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  9. Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, inVENTer GmbH, Ortsstraße 4a, 07751 Löberschütz, E-Mail: [email protected], Telefon: 036427-211-0, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
    Ausnahmen vom Widerrufsrecht
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
    Muster-Widerrufsformular
    Siehe Seite Widerrufsrecht

  10. Datenschutz

    10.1 Die für die Bestellabwicklung notwendigen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) und der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) verarbeitet und gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten.
    10.2 Wir verweisen ergänzend auf unsere Datenschutzerklärung, die im Shop oder unter www.inventer.de einsehbar ist.

  11. Nutzungs- und Urheberrechte

    Für technisches Know-how, Dokumente, Konstruktionszeichnungen, Texte, Bilder und weitere in den Werbeunterlagen der inVENTer und auf deren Homepage veröffentlichter Informationen gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz. Insbesondere gilt, dass einzelne Vervielfältigungen z.B. Kopien und Ausdrucke, nur zum privaten Gebrauch angefertigt werden dürfen. Die Herstellung Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der inVENTer nicht gestattet. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

  12. Schlussbestimmungen

    12.1 Auf Verträge zwischen inVENTer und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender (Verbraucherschutz-) Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
    12.2 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist zu finden unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Im Übrigen nimmt die inVENTer an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG) nicht teil.
    12.3 Für Beschwerden oder Fragen in Bezug auf unsere Waren können sich Kunden jederzeit telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die
    inVENTer GmbH, Ortsstraße 4a, 07751 Löberschütz
    E-Mail [email protected]
    wenden.
    12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für diese Textformabrede selbst. Der Vorrang der Individualvereinbarung gemäß § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

inVENTer GmbH – Ortsstraße 4a – 07751 Löberschütz

 

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma inVENTer GmbH für Online-Verträge mit Unternehmern (Stand 2020)

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVLB“) der Firma InVENTer GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ oder „inVENTer“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürlichen oder juristischen Personen, welche im Hinblick auf den Erwerb der Ware in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Käufer“ oder „Kunde“).
    1.2 Die AVLB finden auf alle zwischen Verkäufer und Käufer über den Online-Shop des Verkäufers (nachfolgend „Online-Shop“ genannt) geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren Anwendung. Abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn der Verkäufer hat sie ausdrücklich schriftlich anerkannt. Ein Schweigen des Verkäufers auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

  2. Angebot, Vertragsabschluss, Lieferumfang

    2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Warenbestellung.
    2.2 Der Kunde kann aus dem Online-Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln.
    2.3 Über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen, ändern oder stornieren. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Setzen des Häkchens „Ich habe die AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Die an inVENTer gerichtete Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
    2.4 inVENTer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei inVENTer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die inVENTer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail („Auftragsbestätigung“) versandt wird oder durch den Versand der Waren an den Kunden. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Waren, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von inVENTer auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
    2.5 Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, aus seinem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt auch nicht allein in seiner Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache.
    2.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Der Verkäufer ist zudem zu Mengenabweichungen (Mehr- oder Minderlieferungen) in handelsüblichem und dem Käufer zumutbaren Umfang, jedoch nicht mehr als 5 % abweichend von der vertraglich vereinbarten Menge, berechtigt.

  3. Preise
    3.1 Die im Online-Shop genannten Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.
    3.2 Die Preise gelten, falls nicht andere Abmachungen schriftlich bestätigt sind, ab Werk oder Lager des Verkäufers (EXW Incoterms 2020) ausschließlich Verpackung und Versandkosten, Montage, Inbetriebnahme und sonstige Zusatz-/Nebenkosten (z.B. Zollabgaben, sonstige Gebühren).
    3.3 Versand- und Lieferkosten werden im Rahmen der Bestellung ausgewiesen und sind im Übrigen im Online-Shop einsehbar.

  4. Zahlungsbedingungen

    4.1 Für alle Zahlungen gelten die jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen. Der Kunde kann im Online-Shop mittels SEPA Lastschrift, Kreditkarte, paypal oder SOFORT bezahlen. Soweit nichts anderes festgelegt ist, sind alle Zahlungen spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Verkäufer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Der Verkäufer ist in der Wahl der Übermittlung der Rechnung frei. Er ist insbesondere auch zur Übermittlung auf elektronischem Wege, z.B. per E-Mail, berechtigt.
    4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung, auch durch Bürgschaft, abzuwenden.
    4.3 Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so wird die Gesamtforderung des Verkäufers sofort fällig.

  5. Eigentumsvorbehalt

    5.1 Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
    5.2 Der Käufer tritt für den Fall der im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware dem Verkäufer schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen des Verkäufers die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Käufers mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Käufer dem Verkäufer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Abtretung dem Kunden bekanntzugeben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Käufer.
    5.3 Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung für den Verkäufer. Dieser wird unmittelbarer Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung hergestellten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Verkäufer in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung Eigentümer der neuen Sache wird. Der Käufer verwahrt die neue Sache für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht dem Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeitenden, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung der neuen Sache tritt der Käufer hiermit dem Verkäufer seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.
    5.4 Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

  6. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug

    6.1 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemüht der Verkäufer sich, diese nach besten Kräften einzuhalten. Schriftlich verbindliche vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Käufer zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig.
    6.2 Die Lieferfrist ist mit Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten innerhalb der Frist eingehalten.
    6.3 Erhält der Verkäufer aus von ihm nicht zu vertretenen Gründen für die Erbringung seiner geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferungen oder Leistungen, Lieferungen oder Leistungen seiner Unterlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung entsprechend der Quantität und der Qualität aus seiner Lieferungs- oder Leistungsvereinbarung mit dem Käufer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so wird er den Käufer rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit er seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Der höheren Gewalt stehen gleich Pandemien, Epidemien, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebshinderungen - z.B. durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von dem Verkäufer schuldhaft herbeigeführt worden sind.
    6.4 Ist ein Liefer- und/oder Leistungstermin oder eine Liefer- und/oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehendem § 6.3 der vereinbarte Liefer- oder Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- und/oder Leistungsfrist überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen, sofern der Verkäufer seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Vorstehende Regelungen gemäß § 6.4 S. 1 und 2 gelten entsprechend, wenn aus den in § 6.3 genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefer- und/oder Leistungstermins dem Käufer ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.
    6.5 Verursacht der Käufer eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung der Liefergegenstände, so ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer zu berechnen.
    6.6 Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, erfolgen Umfang, Art und etwaige Rücknahme der Verpackung der zu liefernden Ware nach Wahl des Verkäufers unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen.

  7. Gefahrübergang

    7.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes durch den Verkäufer an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat.
    7.2 Verzögert sich die Versendung aufgrund eines vom Käufer zu vertretenden Umstandes oder erfolgt die Versendung auf Wunsch des Käufers zu einem späteren als dem vereinbarten Liefertermin, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft an für die Dauer der Verzögerung auf den Käufer über; der Verkäufer ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die vom Käufer verlangten Versicherungen in angemessenem und üblichen Rahmen (etwa gegen Diebstahl, Bruch, Transport und Feuerschäden) zu bewirken. Eine darüber hinaus gehende Versicherungspflicht des Verkäufers besteht nicht. Der Käufer hat etwaig erforderliche Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

  8. Mängelansprüche

    8.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Durch Verhandlungen über etwaige Mängelrügen verzichtet der Verkäufer nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen ist. Die Anzeige hat in Textform (z.B. per Email) zu erfolgen.
    8.2 Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Darüber hinaus gehende Regelungen des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
    8.3 Offensichtliche transportbedingte Schäden oder sonstige schon bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen bei Annahme der Lieferung zudem auf dem jeweiligen Frachtpapier vom Anlieferer mit Unterschrift bestätigt werden. Der Käufer hat darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende Bestätigung erfolgt.
    8.4 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 9. Dieser AVLB bleibt hiervon unberührt.
    8.5 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang gemäß Ziff. 7 dieser AVLB. Dies gilt nicht in den Fällen gemäß Ziff. 9. 2 dieser AVLB. Dies gilt außerdem nicht für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. In den vorgenannten Fällen finden die gesetzlichen Fristen Anwendung.

  9. Haftung

    9.1 Der Verkäufer haftet nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund -, und/oder bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen.
    9.2 Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht

    -für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
    - für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf;
    - im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
    - im Falle des Verzuges, soweit ein Fixgeschäft vereinbart war;
    - soweit der Verkäufer die Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat;
    - bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
    9.3 Im Falle dass dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 9.2, dort 1., 3., 4., 5. und 6 Spiegelstrich vorliegt, haftet der Verkäufer auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
    9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
    9.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 9.1 bis 9.4 und Ziff. 9.6 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern des Verkäufers.
    9.6 Soweit dem Käufer nach Maßgabe dieser Ziffer 9 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für die Mängelgewährleistungsansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 8.5 dieser AVLB. Ziffer 9.2 dieser AVLB gilt entsprechend.
    9.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  10. Lieferbeschränkungen

    Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: inVENTer liefert nur an Kunden, die ihren Sitz in Deutschland oder Österreich haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können.

  11. Abtretungsverbot

    Der Käufer darf Ansprüche gegen den Verkäufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtreten. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt nicht für Kaufpreisforderungen und sonstige Geldforderungen.

  12. Erfüllungsort

    Soweit sich aus der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen stets der Sitz des Verkäufers.

  13. Schriftform

    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualvereinbarung gemäß § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

  14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

 

Widerrufsrecht

Sie haben als Endverbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, inVENTer GmbH, Ortsstraße 4a, 07751 Löberschütz, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail an [email protected]) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmen.


Muster

– An:
inVENTer GmbH
Ortsstraße 4a,
07751 Löberschütz,

E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen





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Wir liefern nur nach Deutschland und Österreich, für Bestellungen in andere Länder wenden Sie sich bitte unter www.inVENTer.de an Ihren Ansprechpartner.
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Fr. 07:00 bis 13:15 Uhr
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